Ca. 10% der über 18jährigen der Bevölkerung sind durch Störungen des Kausystems in ihrem Alltag eingeschränkt.
Folgende Symptome können bei Funktionsstörungen des Kausystems auftreten:
Nach genauer Untersuchung der Ursache der Beschwerden und der Diagnosestellung „craniomandibuläre Dysfunktion“ kann der Zahnarzt oder Kieferorthopäde bei Bedarf eine Heilmittelverordnung über „Manuelle Therapie bei CMD“ ausstellen.
Der Funktionsbefund des Physiotherapeuten/in ist Grundlage für den Behandlungsplan und wird mit dem Patienten und dem verordnenden Arzt abgestimmt.
Termine sind nur nach Vereinbarung und auf ärztliche Verordnung hin möglich. Bei gesetzlich Krankenversicherten muss die Behandlung spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung begonnen werden. Bringen Sie immer zur ersten Behandlung Ihre Verordnung mit.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, benötigen wir den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse. Unsere Praxishelferinnen geben Ihnen gern weitere Auskünfte auch telefonisch unter 0 57 1 – 3 66 06.
Physiotherapie Dankerser Straße
Amin Horstmann
Dankerser Straße 4 – 6
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Telefon: 0 57 1 – 3 66 06
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